
Viele Interessen müssen berücksichtigt werden, ein umsichtiges Handeln ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit.
Wir sind bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verpflichtet, die Interessen der Eigentümer bei allen kaufmännischen, organisatorischen Tätigkeiten sowie bei baulichen und technischen Maßnahmen zu vertreten und umzusetzen. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, bei Vertragsvereinbarungen mit Dritten im Sinne der Eigentümer zu handeln unter Beachtung der getroffenen Beschlüsse, der Gemeinschaftsordnung sowie der gesetzlichen Vorgaben und Regelungen (Wohnungseigentumsgesetz).
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
Sonderleistungen: