Aktuelles
Hinweise zur Durchführung von Eigentümerversammlungen
30.11.2021
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der momentan hohen Dynamik im Kontext der SARS-Cov-2 Pandemie und den daraus resultierenden Allgemeinverfügungen und Verordnungen seitens des Bundes und des Landes Niedersachsens, überprüft und validiert die Sparkassen Immobiliengesellschaft HGP mbH permanent notwendige sowie gesetzlich relevante Umsetzungsmaßnahmen und das Hygienekonzept.
Daher orientieren wir uns bei der Durchführung der Eigentümerversammlung zum einen an den bereits genannten, gültigen Allgemeinverfügungen und Verordnungen des Landkreises Hildesheim und zum anderen an den Vorgaben aus dem Wohneigentumsgesetz.
Ebenso gilt dies für den durchführenden Betreiber der Veranstaltungslokalität. Bitte beachten Sie daher am Versammlungstag immer die aktuelle Sachlage sowie das Hygienekonzept am Veranstaltungsort, da wir aufgrund der großen Dynamik eine zusätzliche, schriftliche Information nicht mehr sicherstellen können. Sämtliche Informationen zu den aktuellen Regelungen sowie Erläuterungen des Warnstufenkonzepts finden Sie beispielsweise auf der Homepage des Landkreises Hildesheim.
Grundsätzlich steht es Ihnen ebenso frei, einen von Ihnen bevollmächtigen Vertreter zu benennen, der an Ihrer statt an der Versammlung teilnimmt.
20.09.2021
Aufgrund der aktuellen Lage finden Eigentümerversammlungen in Präsenz unter Einhaltung der 3G-Regeln statt. Bitte bringen Sie entweder einen Nachweis mit, dass Sie geimpft bzw. genesen sind, oder einen Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist und zeigen diesen zusammen mit einem Identifikationsnachweis (z.B. Personalausweis, Führerschein) beim Einlass selbständig vor. Überdies bitten wir Sie, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung oder eine FFP2-Maske zu tragen. Darüber hinaus beachten Sie bitte die am Tag der Versammlung gültige „Allgemeinverfügung“ des Landkreises Hildesheim. Aktuelle Informationen sind über den Internetauftritt des Landkreises Hildesheim einzusehen.
Ohne den gültigen 3G-Nachweis kann eine Teilnahme an der Eigentümerversammlung nicht erfolgen.
01.06.2021
Aufgrund der fallenden Inzidenzzahlen und den damit einhergehenden Lockerungen können wieder Eigentümerversammlung stattfinden.
Angesichts der aber noch immer andauernden Corona-Pandemie können wir zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter die Eigentümerversammlungen nur unter strenger Einhaltung der Hygieneauflagen durchführen. Personen mit Krankheits- oder Erkältungssymptomen ist zum Schutz Aller eine Teilnahme an der Versammlung untersagt. Für die gesamte Zeit der Versammlung besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Bei Nichteinhaltung der Hygieneauflagen müssen wir die Durchführung der Eigentümerversammlung vor Ort absagen.
Wir freuen uns immer, Sie persönlich auf unseren Versammlungen begrüßen zu können. Um die Teilnehmerzahl so begrenzt wie möglich zu halten, möchten wir Sie dennoch bitten, nach Möglichkeit von Ihrem Vollmachtsrecht Gebrauch zu machen.
Wir möchten mit Ihnen zusammen diese herausfordernde Situation meistern und danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen und Ihr Verständnis in diesen besonderen Zeiten!